Liebe Patienten,
das elektronische Rezept „eRezept“ ist seit 2024 Pflicht in Deutschland.
Damit wir diese neue Art der Medikamenten-Verordnung für Sie möglichst sicher und problemlos umsetzen können, brauchen wir Ihre Mithilfe.
Bitte lesen Sie sich die folgenden Hinweise durch, da es sonst zu vermeidbarem Ärger aufgrund der doch relevanten Änderungen kommen wird.

  1. Wir brauchen Ihre Krankenkassenkarte weiterhin
    Das eRezept kann, wie jedes andere Kassenrezept, nur noch erstellt werden, wenn Ihre Krankenkassenkarte zu Beginn des Quartales in unser System eingelesen worden ist.
  2. Wer bekommt ein eRezept, wer nicht?
    Alle Kassenrezepte werden ab sofort als eRezepte ausgestellt, dies betrifft auch Bestellungen auf dem Rezept-Anrufbeantworter. Unser Praxis-Team kann und wird bei Bedarf aber auch weiterhin normale Rezepte auf Papier ausstellen. Dies ist aktuell noch immer der Fall bei: Heil- und Hilfsmittelrezepten und Mixturen. Auch grüne, blaue und Betäubungsmittelrezepte sind weiterhin papiergebunden.
    Patienten die nicht in der Lage sind, das eRezept einzulösen, können weiterhin Papierrezepte bekommen. Dies wird aber nicht mehr auf Dauer möglich sein.
    Es gibt keinen Anspruch auf ein eRezept oder ein Papierrezept, das Team muß dies zukünftig für Sie entscheiden.
  3. Wie kann ich ein eRezept einlösen?
    Wenn Sie ein Rezept per Rezept-Telefon wie gewohnt vorbestellen, wird es bei uns zunächst ärztlich geprüft und danach elektronisch ausgestellt. Sie können es in der Regel am nächsten Werktag in jeder deutschen Apotheke abholen. Dafür benötigen Sie von uns keinen Rezeptausdruck mehr, Sie gehen einfach mit Ihrer gültigen Krankenkassenkarte zur Apotheke Ihrer Wahl. Die Apotheke kann dann das Rezept vom zentralen Rezeptserver abrufen und an Sie die Präparate abgeben. Die eRezepte sind 28 Tage lang gültig.

Merke: Für das eRezept benötigen wir weiterhin einmal pro Quartal Ihre Versichterten-Karte. Wenn das Rezept durch uns ausgestellt wurde, lösen Sie -in der Regel am nächsten Werktag– einfach mit Ihrer Versichertenkarte das digitale Rezept beim Apotheker ein. App-Lösungen für das Handy sind aktuell meist noch nicht praxistauglich und benötigen eine PIN für die Krankenkassenkarte die schriftlich beantragt und mit teilweise Postident-Verfahren verifiziert werden muss.

  1. Was ist, wenn ich das Rezept sofort benötige?
    Wenn Sie einen Sprechstundentermin beim Arzt haben, kann dieser das eRezept sofort signieren und an den Server schicken, das eRezept ist dann in der Regel in 5 Minuten in der Apotheke ihrer Wahl.
    Wichtig: Jedes an der Anmeldung bestellte eRezept muss weiterhin vom Arzt geprüft werden!
    Dies kann je nach Patienten- und Rezeptaufkommen bis zum Arbeitsende des Arztes abends dauern.
    Wir bitten Sie hier um Verständnis und möglichst frühzeitige Nachbestellung Ihrer Medikamente.

Sprechen Sie im Zweifel unser Team an!

Das elektronische Rezept ist da!